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05.02.2012, 00:31
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#1 (permalink)
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Mitglied
Registriert seit: 28.10.2008
Ort: A-2460
Beiträge: 62
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Vollkasko
Hallo
Habe eine außergewöhnliche Frage an euch, und zwar bin ich in Österreich wohnhaft und habe auf meinem Logan MCV eine Vollkasko Versicherung , diskutiere nun schon längere Zeit mit einem Bekannten ob die vollkasko Versicherung aussteigen würde wenn ich auf einem Privatweg, den unter anderem auch Dienstfahrzeuge des Bundesheeres benutzen dürfen, aufgrund wildwechsel durch ein Ausweichmanöver also gegen einen Baum od in den graben fahren würde?
Danke für eure antworten....
Gruß
__________________
"Ignoranz ist die Waffe der geistig Armen"
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Dacia Logan Club - Partner
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05.02.2012, 00:35
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#2 (permalink)
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Mitglied Platin
Registriert seit: 05.01.2012
Ort: Bremen
Beiträge: 1.370
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???
..................????
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu LPG-HB für den nützlichen Beitrag:
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05.02.2012, 02:00
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#3 (permalink)
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Mitglied Gold
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 720
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Zitat:
Zitat von bebi
Hallo
Habe eine außergewöhnliche Frage an euch, und zwar bin ich in Österreich wohnhaft und habe auf meinem Logan MCV eine Vollkasko Versicherung , diskutiere nun schon längere Zeit mit einem Bekannten ob die vollkasko Versicherung aussteigen würde wenn ich auf einem Privatweg, den unter anderem auch Dienstfahrzeuge des Bundesheeres benutzen dürfen, aufgrund wildwechsel durch ein Ausweichmanöver also gegen einen Baum od in den graben fahren würde?
Danke für eure antworten....
Gruß
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Was steht denn im Versicherungsvertrag?
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05.02.2012, 11:53
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#4 (permalink)
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Mitglied Silber
Registriert seit: 30.03.2009
Beiträge: 448
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Zu der Frage hab ich auch nur ??? im Kopf...
Aber egal.Ich fahr einen DACIA in Deutschland vollkaskoversichert und der Versicherung kann völlig egal sein wo ich ihn zerlege, ob im öffentlichen Straßenverkehr oder auf meinem, oder anderem Privatgrund!
Sie wird zahlen müssen
Grüße
original-habo
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05.02.2012, 12:46
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#5 (permalink)
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Mitglied
Registriert seit: 28.10.2008
Ort: A-2460
Beiträge: 62
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Versicherung
Hallo
Ich dachte nur ob es für die Versicherung einen Unterschied macht ob ich ihn eben im öffentlichen Verkehr od auf einer forststrasse zur Strecke bringe  )
Dachte das sich die Versicherung evtl abputzt weil ich mich dort eben hätte nicht mit meinem Fz bewegen dürfen.
Aber ich entnehme den antworten das es Wurscht ist wo er zerstört wird.... Und somit hätte ich die Diskussion und damit einen Kasten Bier gewonnen  )) danke, gruß
__________________
"Ignoranz ist die Waffe der geistig Armen"
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05.02.2012, 13:01
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#6 (permalink)
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Mitglied Silber
Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 417
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???
Hallo Bebi,
ich wäre nicht so sicher, ob es "keine" Rolle spielt. Ich könnte mit vorstellen, dass maine Versicherung regress macht, wenn ich z.B. auf einem Privaten Bergweg mit Fahrverbot meinen Wagen schrotte, weil ich die Situation nicht genügend einschätze und ein Verbot missachte. Die Frage, mit präzisen Details, würd ich mit deinem Versicherer besprechen. Der müsste das wissen und Dir aufzeigen können, welche "Details" dazu führen, dass die Versicherung sich nicht mehr in der Pflicht sieht, z.B. Deinen eigenen Schaden ganz oder Teilweise abzudecken. Vieleicht kannst Du uns ja mal ein Feedback von Deinem Versicherer reinstellen.
LG Tobi
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Tobi-aus-Bern für den nützlichen Beitrag:
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05.02.2012, 14:30
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#7 (permalink)
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Mitglied Silber
Registriert seit: 30.03.2009
Beiträge: 448
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Zitat:
Zitat von bebi
Hallo
Ich dachte nur ob es für die Versicherung einen Unterschied macht ob ich ihn eben im öffentlichen Verkehr od auf einer forststrasse zur Strecke bringe  )
Dachte das sich die Versicherung evtl abputzt weil ich mich dort eben hätte nicht mit meinem Fz bewegen dürfen.
Aber ich entnehme den antworten das es Wurscht ist wo er zerstört wird.... Und somit hätte ich die Diskussion und damit einen Kasten Bier gewonnen  )) danke, gruß
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Da melden wir jetzt aber Ansprüche an 
Wir wollen beim Leeren der Bierkiste mithelfen....schließlich waren wir "mitverantwortlich" dafür daß Du Sie gewonnen hast.
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05.02.2012, 14:53
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#8 (permalink)
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Mitglied Bronze
Registriert seit: 02.02.2009
Ort: Neuss
Beiträge: 165
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Zitat:
Zitat von Tobi-aus-Bern
Hallo Bebi,
ich wäre nicht so sicher, ob es "keine" Rolle spielt. Ich könnte mit vorstellen, dass maine Versicherung regress macht, wenn ich z.B. auf einem Privaten Bergweg mit Fahrverbot meinen Wagen schrotte, weil ich die Situation nicht genügend einschätze und ein Verbot missachte. Die Frage, mit präzisen Details, würd ich mit deinem Versicherer besprechen. Der müsste das wissen und Dir aufzeigen können, welche "Details" dazu führen, dass die Versicherung sich nicht mehr in der Pflicht sieht, z.B. Deinen eigenen Schaden ganz oder Teilweise abzudecken. Vieleicht kannst Du uns ja mal ein Feedback von Deinem Versicherer reinstellen.
LG Tobi
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Es ist eine Auslegung der Versicherung ob da Fahrlässig, Grob Fahrlässig oder mit Vorsatz angenomen wird. Alles wäre möglich, wenn man einen "Weg" benutzt der nicht freigegeben ist hat das seinen Grund. Im Zweifel klärt das dann der Richter Bei Vorsatz bleibst du auf dem Schaden sitzen und zahlst noch den RA.
Gruß
Ansgar
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Abraham van Helsing für den nützlichen Beitrag:
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05.02.2012, 19:26
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#9 (permalink)
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Mitglied
Registriert seit: 21.05.2009
Ort: Erlangen
Beiträge: 68
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Zitat:
Zitat von Abraham van Helsing
Es ist eine Auslegung der Versicherung ob da Fahrlässig, Grob Fahrlässig oder mit Vorsatz angenomen wird. Alles wäre möglich, wenn man einen "Weg" benutzt der nicht freigegeben ist hat das seinen Grund. Im Zweifel klärt das dann der Richter Bei Vorsatz bleibst du auf dem Schaden sitzen und zahlst noch den RA.
Gruß
Ansgar
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Wieso sollte eine Versicherung ein Gericht hinzuziehen? Dies würden sie höchstens bei einem sehr hohen Schaden tun. Da wir hier im Datscha Forum sind, gehe ich nicht davon aus, dass irgeneiner unserer Datschen so einen Schaden an sich selbst verursachen könnte.
Ich hatte ja gerade den Vollkaskoschaden (wirtschaftlicher Totalschaden). Die Versicherung hat nicht mal interessiert, wo der Unfall genau stattgefunden hat. Die haben den Unfall per Telefon aufgenommen und ich hab nicht mal irgerndwas schreiben müssen. Der Unfall war am Sonntag, gemeldet habe ich am Montag, am Donnerstag hatte ich das Geld.
So sollte es funktionieren.
Herby
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Ein vernünftiges Auto soll seinen Besitzer überallhin transportieren - außer auf den Jahrmarkt der Eitelkeiten.
Henry Ford
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05.02.2012, 20:06
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#10 (permalink)
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Mitglied Silber
Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 417
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Zitat:
Zitat von Herby
Wieso sollte eine Versicherung ein Gericht hinzuziehen? ..... m Montag, am Donnerstag hatte ich das Geld.
So sollte es funktionieren.
Herby
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Hallo Herby, ist toll, hat es bei Dir so gut geklappt. Ich habe im Threat zwischen den Zeilen gelesen, dass "Ich meinen Dacia irgendwo schrotten kann, die Versicherung zahlt". Dass klingt für mich nach "Sich in falscher Sicherheit wähnen". Desswegen hatte ich den Beitrag geschrieben und hingewiesen, die Details sollen beachtet werden. Dass es bei einem "einfachen und günstigen Schaden" unkompliziert geht ist schön. Hätte aber nun ein dritter ein Schleudertrauma, Millionenschaden, was wäre da wohl passiert? Eventuell hätte die Versicherung bezahlt. Eventuell hätte sie aber auch einen anhaltspunkt für Regress gefunden und darauf aufgebaut. Was ja auch richtig ist. Ich mag jedenfalls nicht den Leichtsinn oder die Fahrlässigkeit Anderer bezahlen. LG Tobi
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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Tobi-aus-Bern für den nützlichen Beitrag:
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