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Alt 05.02.2012, 00:31   #1 (permalink)
Mitglied
 
Benutzerbild von bebi
 
Registriert seit: 28.10.2008
Ort: A-2460
Beiträge: 62
Vollkasko

Hallo

Habe eine außergewöhnliche Frage an euch, und zwar bin ich in Österreich wohnhaft und habe auf meinem Logan MCV eine Vollkasko Versicherung , diskutiere nun schon längere Zeit mit einem Bekannten ob die vollkasko Versicherung aussteigen würde wenn ich auf einem Privatweg, den unter anderem auch Dienstfahrzeuge des Bundesheeres benutzen dürfen, aufgrund wildwechsel durch ein Ausweichmanöver also gegen einen Baum od in den graben fahren würde?

Danke für eure antworten....

Gruß
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"Ignoranz ist die Waffe der geistig Armen"
bebi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 05.02.2012, 00:35   #2 (permalink)
Mitglied Platin
 
Benutzerbild von LPG-HB
 
Registriert seit: 05.01.2012
Ort: Bremen
Beiträge: 1.370
???
..................????
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original-habo (05.02.2012), sus (05.02.2012)
Alt 05.02.2012, 02:00   #3 (permalink)
Mitglied Gold
 
Benutzerbild von Rico Mielke
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 720
Zitat:
Zitat von bebi Beitrag anzeigen
Hallo

Habe eine außergewöhnliche Frage an euch, und zwar bin ich in Österreich wohnhaft und habe auf meinem Logan MCV eine Vollkasko Versicherung , diskutiere nun schon längere Zeit mit einem Bekannten ob die vollkasko Versicherung aussteigen würde wenn ich auf einem Privatweg, den unter anderem auch Dienstfahrzeuge des Bundesheeres benutzen dürfen, aufgrund wildwechsel durch ein Ausweichmanöver also gegen einen Baum od in den graben fahren würde?

Danke für eure antworten....

Gruß
Was steht denn im Versicherungsvertrag?
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Alt 05.02.2012, 11:53   #4 (permalink)
Mitglied Silber
 
Registriert seit: 30.03.2009
Beiträge: 448
Zu der Frage hab ich auch nur ??? im Kopf...

Aber egal.Ich fahr einen DACIA in Deutschland vollkaskoversichert und der Versicherung kann völlig egal sein wo ich ihn zerlege, ob im öffentlichen Straßenverkehr oder auf meinem, oder anderem Privatgrund!

Sie wird zahlen müssen

Grüße
original-habo
original-habo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2012, 12:46   #5 (permalink)
Mitglied
 
Benutzerbild von bebi
 
Registriert seit: 28.10.2008
Ort: A-2460
Beiträge: 62
Versicherung

Hallo

Ich dachte nur ob es für die Versicherung einen Unterschied macht ob ich ihn eben im öffentlichen Verkehr od auf einer forststrasse zur Strecke bringe )
Dachte das sich die Versicherung evtl abputzt weil ich mich dort eben hätte nicht mit meinem Fz bewegen dürfen.
Aber ich entnehme den antworten das es Wurscht ist wo er zerstört wird.... Und somit hätte ich die Diskussion und damit einen Kasten Bier gewonnen )) danke, gruß
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bebi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2012, 13:01   #6 (permalink)
Mitglied Silber
 
Benutzerbild von Tobi-aus-Bern
 
Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 417
???

Hallo Bebi,
ich wäre nicht so sicher, ob es "keine" Rolle spielt. Ich könnte mit vorstellen, dass maine Versicherung regress macht, wenn ich z.B. auf einem Privaten Bergweg mit Fahrverbot meinen Wagen schrotte, weil ich die Situation nicht genügend einschätze und ein Verbot missachte. Die Frage, mit präzisen Details, würd ich mit deinem Versicherer besprechen. Der müsste das wissen und Dir aufzeigen können, welche "Details" dazu führen, dass die Versicherung sich nicht mehr in der Pflicht sieht, z.B. Deinen eigenen Schaden ganz oder Teilweise abzudecken. Vieleicht kannst Du uns ja mal ein Feedback von Deinem Versicherer reinstellen.
LG Tobi
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FLOTTE BIENE 2010 (06.02.2012), HoerbyG (05.02.2012)
Alt 05.02.2012, 14:30   #7 (permalink)
Mitglied Silber
 
Registriert seit: 30.03.2009
Beiträge: 448
Zitat:
Zitat von bebi Beitrag anzeigen
Hallo

Ich dachte nur ob es für die Versicherung einen Unterschied macht ob ich ihn eben im öffentlichen Verkehr od auf einer forststrasse zur Strecke bringe )
Dachte das sich die Versicherung evtl abputzt weil ich mich dort eben hätte nicht mit meinem Fz bewegen dürfen.
Aber ich entnehme den antworten das es Wurscht ist wo er zerstört wird.... Und somit hätte ich die Diskussion und damit einen Kasten Bier gewonnen )) danke, gruß
Da melden wir jetzt aber Ansprüche an
Wir wollen beim Leeren der Bierkiste mithelfen....schließlich waren wir "mitverantwortlich" dafür daß Du Sie gewonnen hast.
original-habo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2012, 14:53   #8 (permalink)
Mitglied Bronze
 
Benutzerbild von Abraham van Helsing
 
Registriert seit: 02.02.2009
Ort: Neuss
Beiträge: 165
Zitat:
Zitat von Tobi-aus-Bern Beitrag anzeigen
Hallo Bebi,
ich wäre nicht so sicher, ob es "keine" Rolle spielt. Ich könnte mit vorstellen, dass maine Versicherung regress macht, wenn ich z.B. auf einem Privaten Bergweg mit Fahrverbot meinen Wagen schrotte, weil ich die Situation nicht genügend einschätze und ein Verbot missachte. Die Frage, mit präzisen Details, würd ich mit deinem Versicherer besprechen. Der müsste das wissen und Dir aufzeigen können, welche "Details" dazu führen, dass die Versicherung sich nicht mehr in der Pflicht sieht, z.B. Deinen eigenen Schaden ganz oder Teilweise abzudecken. Vieleicht kannst Du uns ja mal ein Feedback von Deinem Versicherer reinstellen.
LG Tobi
Es ist eine Auslegung der Versicherung ob da Fahrlässig, Grob Fahrlässig oder mit Vorsatz angenomen wird. Alles wäre möglich, wenn man einen "Weg" benutzt der nicht freigegeben ist hat das seinen Grund. Im Zweifel klärt das dann der Richter Bei Vorsatz bleibst du auf dem Schaden sitzen und zahlst noch den RA.
Gruß
Ansgar
Abraham van Helsing ist offline   Mit Zitat antworten
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Helmut2 (05.02.2012)
Alt 05.02.2012, 19:26   #9 (permalink)
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Benutzerbild von Herby
 
Registriert seit: 21.05.2009
Ort: Erlangen
Beiträge: 68
Zitat:
Zitat von Abraham van Helsing Beitrag anzeigen
Es ist eine Auslegung der Versicherung ob da Fahrlässig, Grob Fahrlässig oder mit Vorsatz angenomen wird. Alles wäre möglich, wenn man einen "Weg" benutzt der nicht freigegeben ist hat das seinen Grund. Im Zweifel klärt das dann der Richter Bei Vorsatz bleibst du auf dem Schaden sitzen und zahlst noch den RA.
Gruß
Ansgar
Wieso sollte eine Versicherung ein Gericht hinzuziehen? Dies würden sie höchstens bei einem sehr hohen Schaden tun. Da wir hier im Datscha Forum sind, gehe ich nicht davon aus, dass irgeneiner unserer Datschen so einen Schaden an sich selbst verursachen könnte.
Ich hatte ja gerade den Vollkaskoschaden (wirtschaftlicher Totalschaden). Die Versicherung hat nicht mal interessiert, wo der Unfall genau stattgefunden hat. Die haben den Unfall per Telefon aufgenommen und ich hab nicht mal irgerndwas schreiben müssen. Der Unfall war am Sonntag, gemeldet habe ich am Montag, am Donnerstag hatte ich das Geld.
So sollte es funktionieren.
Herby
__________________
Ein vernünftiges Auto soll seinen Besitzer überallhin transportieren - außer auf den Jahrmarkt der Eitelkeiten.
Henry Ford
Herby ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2012, 20:06   #10 (permalink)
Mitglied Silber
 
Benutzerbild von Tobi-aus-Bern
 
Registriert seit: 27.07.2011
Beiträge: 417
Zitat:
Zitat von Herby Beitrag anzeigen
Wieso sollte eine Versicherung ein Gericht hinzuziehen? ..... m Montag, am Donnerstag hatte ich das Geld.
So sollte es funktionieren.
Herby
Hallo Herby, ist toll, hat es bei Dir so gut geklappt. Ich habe im Threat zwischen den Zeilen gelesen, dass "Ich meinen Dacia irgendwo schrotten kann, die Versicherung zahlt". Dass klingt für mich nach "Sich in falscher Sicherheit wähnen". Desswegen hatte ich den Beitrag geschrieben und hingewiesen, die Details sollen beachtet werden. Dass es bei einem "einfachen und günstigen Schaden" unkompliziert geht ist schön. Hätte aber nun ein dritter ein Schleudertrauma, Millionenschaden, was wäre da wohl passiert? Eventuell hätte die Versicherung bezahlt. Eventuell hätte sie aber auch einen anhaltspunkt für Regress gefunden und darauf aufgebaut. Was ja auch richtig ist. Ich mag jedenfalls nicht den Leichtsinn oder die Fahrlässigkeit Anderer bezahlen. LG Tobi
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Tobi-aus-Bern ist offline   Mit Zitat antworten
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FLOTTE BIENE 2010 (06.02.2012), gako (05.02.2012), HoerbyG (06.02.2012)
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